Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG. Der Widerruf des Basisrentenvertrages wurde von der Kanzlei Seehofer innerhalb weniger Wochen sogar außergerichtlich durchgesetzt, was zu einer sehr erfreulichen Rückzahlung zu Gunsten unserer Mandantschaft geführt hat.
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht innerhalb weniger Wochen die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der im Jahr 2008 abgeschlossen wurde. In diesem Fall hatte unsere Mandantschaft insgesamt 56.400,00 € eingezahlt und bereits seit September 2023 Rentenzahlungen erhalten. Unter Berücksichtigung der bereits erhaltenen Rentenzahlungen haben wir uns mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG dann schließlich auf einen Zahlungsbetrag von knapp 70.000 € geeinigt sowie einer teilweisen Erstattung unserer anwaltlichen Kosten. Ein sehr schöner Erfolg für unsere Mandantschaft!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Dieser gegen die Zurich Deutscher Herold erzielte Erfolg vom August 2024 zeigt, dass auch in den Fällen, in denen unsere Mandanten bereits Rentenzahlungen erhalten, der Basisrentenvertrag immer noch rückabgewickelt werden kann, sofern eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. unvollständige Verbraucherinformationen vorliegen. Natürlich müssen die erhaltenen Rentenzahlungen berücksichtigt werden, was aber regelmäßig überhaupt kein Problem darstellt, da die meisten unserer Mandanten sehr froh darüber sind, wenn sie zumindest ihr eingezahltes Kapital bzw. den aktuellen Vertragswert zurückerhalten.
Nutzen Sie also die Chance, Ihren Basisrentenvertrag, auch wenn Sie bereits Rente erhalten, auf eine mögliche Rückabwicklung hin überprüfen zu lassen! Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung jederzeit und gerne zur Verfügung.
