Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 4 Monaten
Gute Nachrichten für alle Inhaber der BasisRente IndexSelect der Allianz Lebensversicherung sowie der Presse-Versorgung:
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat die Rückabwicklung der Basis-Rente IndexSelect, die unsere Mandantschaft im Jahr 2010 abgeschlossen hatte, Anfang Juni 2025 erreicht. Der Anspruch wurde bereits im Januar 2025 durch unsere Kanzlei geltend gemacht. Nach anfänglicher Ablehnung lenkte die Presse-Versorgung bzw. Allianz Lebensversicherungs-AG als Vertragspartner dann doch noch ein und teilte mit Schreiben vom 04.06.2025 mit, dass der Anspruch aus dem Widerruf der BasisRente akzeptiert wird, sodass unser Mandant sich über eine Auszahlung von 40.213,31 € freuen kann. Der zuletzt mitgeteilte Vertragswert lag bei 35.463,18 €. Auch hier kann sich unsere Mandantschaft über einen Mehrwert von knapp 15 % (!) freuen im Rahmen der erfolgten Rückabwicklung.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Die Erfolgsmeldungen hinsichtlich des Widerrufs von BasisRenten-Verträgen gehen weiter: Die Allianz, die sehr viele Basis-Renten mit der Bezeichnung IndexSelect an den Mann gebracht hatte, hat nunmehr eingelenkt. Der 2010 abgeschlossene Vertrag wurde etwa 15 Jahre nach Vertragsschluss erfolgreich widerrufen. Zwar dauerten die Verhandlungen knapp 4 Monate. Es setzte sich jedoch die Beharrlichkeit der Argumentation unserer Kanzlei durch nach zunächst erfolgter anfänglicher Ablehnung, sodass ein Gerichtsverfahren nicht mehr notwendig wurde, um die Ansprüche unserer Mandantschaft durchzusetzen. Wir können allen Inhabern einer Allianz-BasisRente nur raten, ihren Vertrag auf eine mögliche Rückabwicklung hin überprüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof, vor welchem unserer Kanzlei auch schon gewonnen hatte in einem BasisRenten-Fall, hat mit seiner sehr verbraucherfreundlichen Rechtsprechung den Weg geebnet. Nutzen Sie diese einmalige Chance auch und gerade in der jetzigen äußerst turbulenten Zeit, um die oftmals hart erarbeiteten und in den BasisRenten-Vertrag investierten Euros wieder zurückzuholen. Unsere Kanzlei steht gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.
